(Gemeinderatsitzung am 11. Dezember 2019)

Bereits Anfang 2018 stellten Mitglieder des Gemeinderates einen Antrag an Herrn Bürgermeister Walter, dass die Stadt Tettnang Grundsätze zum Bau von bezahlbarem Wohnraum analog der Städte Ravensburg und Weingarten beschließen solle, um kurzfristig dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Initiatoren (nach einer Podiumsdiskussion zu diesem Thema mit den Kirchen) die Gemeinderäte Hermann König, Dr. Susanne Lund, Sylvia Zwisler, Gerhard Brugger, Hansjörg Bär.

Es geht bei dem Problem um den „bezahlbaren“ Wohnraum, d. h. Mietpreisen von ca. 10 – 15% unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten, die sich ein Drittel der Bevölkerung nicht mehr leisten können. Es gibt generell zu wenig Wohnungen, aber vor allem günstigere (Neubau)-Wohnungen fehlen in Tettnang.

Nachdem das Thema zwei Jahre lang kaum voran kam, wurden zwischenzeitlich folgende Bebauungspläne weiterentwickelt, für die diese Übergangslösung nun gelten soll:

Ackermannsiedlung
Jahnstraße Nord
Schäferhof 1 – 4. Änderung Alte Elektronikschule
Linde Areal
Hermannstraße Nord.

Bürgermeister Walter lud die Investoren bzw. Bauträger zum nichtöffentlichen Gespräch in die Verwaltung ein. Im Anschluss fand am 21.11.2019 ein nichtöffentliches Informationsgespräch zwischen Investoren, Bauträgern und dem Gemeinderat statt, bei dem folgendes Haupt-Angebot unterbreitet wurde (auf weitere, geringere Details wird an dieser Stelle verzichtet):

10% der neu zu schaffenden Wohneinheiten mit einer Bindefrist von 15 Jahren die Mitgrenze auf mindestens 14% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete festzusetzen. Ebenso wurde von den Investoren bzw. Bauträger erklärt, dass dieses Angebot nicht verhandelbar wäre und nur gelte, wenn zusätzlich § 13 b BauGB uneingeschränkt angewendet wird.

(§ 13 b beinhaltet ein beschleunigtes Verfahren; Verzicht auf Umweltprüfung, Umweltbericht, keine Schaffung von Ausgleichsflächen etc.).

Alternativ stand bei der Gemeinderatsitzung ein Antrag von Bündnis 90 den Grünen zur Abstimmung mit folgendem Haupt-Angebot (auf weitere, geringere Details wird an dieser Stelle verzichtet):

Die von den Planungsbegünstigten geforderte Quote an öffentlich gefördertem und förderbarem Wohnraum wird auf 15% der neu geschaffenen Wohngeschossfläche mit einer Bindungsdauer von wenigstens 15 Jahren und einer Mietminderung von mindestens 20 % unterhalt der örtlichen Vergleichsmiete festgelegt.

(Ausführlich begründet und mit einer höheren Gewinneinschätzung, da das Tettnanger Baulandmodell nicht angewandt und § 13 b zusätzlich gewährt wurde).

Verschiedene, auszugsweise Wortmeldungen in der Gemeinderatsitzung:

BM Walter: Die Lasten würden ungleich verteilt, wenn die Übergangslösung mit 15 % kommen würde. Es wäre zudem ein Problem vom Land und Bund und die Kommunen müssten es ausbaden. Wenn das Angebot der Investoren nicht angenommen würde, könnte es sein, dass gar nicht gebaut würde.

P. Gaissmaier: Herr Bürgermeister, sie sprachen mir mit ihren Worten aus der Seele.

H. Schöpf: Unser Vorschlag wäre ein Kompromiss und es liegen viele Chancen darin. Ich bitte um Sachlichkeit. § 13 b kam erst später dazu, was ebenfalls ein finanzielles Entgegenkommen bedeute.

H. König: Wir sehen einen hohen finanziellen Nutzen in § 13 b. Leider wurde dieser nie von der Stadt nur ansatzweise beziffert.

H. Bär: Wir sollten nicht zu viel von den Bauträgern verlangen und hinterher mit leeren Händen dastehen.

Dr. Dick: Wir sprechen über ein vernünftiges Modell und können es auch zahlenmäßig begründen. Durch den Verwaltungsvorschlag werden die Mietpreise weiter in die Höhe gehen und wir wollen das Gegenteil erreichen.

Bernd Bentele: Die im Raum stehenden Zahlen hätten in der Kürze der Zeit nicht überprüft werden können und das fände er unseriös.

Dr. Heiland: Wir vermissen bei allen Verhandlungen mit den Investoren eine Kalkulation. Es gebe auch keine Kalkulation der Stadtverwaltung bzgl. der Alternativen der Angebote, um die finanziellen Vorteile beurteilen zu können.

Dr. Dick: Wir halten es für legitim 15 % als Übergangslösung zu fordern, unabhängig von früheren Entscheidungen des Gemeinderates. Der Gemeinderat entscheidet jetzt für die Zukunft unserer Stadt. Das ist nicht unmoralisch.

Gerhard Brugger: Diese Entscheidung belastet mich und meinen Betrieb maßgeblich. Beide Anträge halte ich für legitim. Die Entscheidung muss jeder Gemeinderat für sich entscheiden und was er für die Stadt erreichen will.

Abstimmungsergebnisse:
(bei Befangenheit von A. Huchler, S. Zwisler; entschuldigt: K. Renz):

Weitergehender Antrag der Grünen:
JA-Stimmen: (9)
Dr. Dick, Dr. Heiland, P Brauchle, H. Schöpf, K. Aicher, H. König, B. Plassery, Gerhard Brugger, Daniel Funke

Nein-Stimmen (10)
BM Walter, P.Gaissmaier, Martin Bentele, H.Bär, T. Appenmaier, K. Welte, Bernd Bentele, H.v.Dewitz, Dr. Ch.Grasselli, J.Wohnhas

Enthaltungen (3)
Peter Bentele, M. Ehrle, Yannik Brugger

Da der Antrag (knapp) abgelehnt wurde, kam der Antrag der Verwaltung zur Abstimmung. Dieser wurde mehrheitlich beschlossen:

10% der neu zu schaffenden Wohneinheiten mit einer Bindefrist von 15 Jahren und einer Mitgrenze auf mindestens 14% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete festzusetzen. Zusätzlich ist § 13 b BauGB uneingeschränkt anzuwenden.

Gemeinderatsbeschlüsse zu Regelungen in Ravensburg/Weingarten, Radolfzell oder Lindau
(detaillierter auf deren Homepage nachzulesen):

Ravensburg:
Bündnis für bezahlbaren Wohnraum: Bei der Herstellung von mehr als 10 Wohnungen mindestens 20% der Wohnfläche für 15 Jahre und 14 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Radolfzell:
30% sind preisgünstig herzustellen. Zuzüglich Übernahme von Planungskosten, Erschließungskosten, Kosten für Ausgleichsflächen und zusätzlich erforderliche Infrastruktur; energetische Anforderung etc.

Lindau:
30% preisgünstig herzustellen. Bindungsfrist der Mietwohnungen (mind. 2/3) bis zu 40 Jahre, bei Wohneigentum 15 bis 20 Jahre. Übernahme von Planungs- und Erschließungskosten, Infrastruktur etc.

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