(Gemeinderatsitzung vom 03.02.2021)


Nachdem über ein Jahr an diesen Richtlinien gearbeitet wurde und wiederholte Sitzungen in Ausschüssen, im Gemeinderat und den Ortschaftsräten ausgelöst hatten, wurden diese in der Gemeinderatsitzung – aufgrund der Fehlerhaftigkeit und unnötiger Bürokratie – aufgehoben und endgültig zu den Akten gelegt. Damit konnte letztendlich weiterer Schaden von der Stadt genommen werden.
Viele Bürgerinnen und Bürger fragten sich, warum dies überhaupt in Tettnang auf die Tagesordnung kam, denn Befangenheit und Vorteilsnahme im Amt regelt für die Kommunen die Gemeindeordnung, ergänzt durch jeweilige Geschäftsordnungen. Deshalb haben die Städte und Gemeinden in der Nachbarschaft auch keine Compliance-Richtlinien für den Gemeinderat. Der Beschluss musste zurückgenommen werden, da der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim feststellte, dass diese Richtlinien aufgrund ideologischer Tendenzen und unnötiger Bürokratie fehlerhaft waren.
Zusätzlich zu den Gesetzen für Gemeinderäte in der Gemeindeordnung gilt, dass nicht alles was rechtens (legal) ist, auch moralisch in Ordnung (legitim) ist und jeder Mandatsträger dafür selbst verantwortlich ist. Da hilft eine neue Richtlinie auch nicht weiter! Es wäre überzeugender, wenn jede/r gewählte Volksvertreter/in bereits den Anschein einer Vorteilsnahme im Amt vermeidet.
Es stellt sich abschließend die Frage: „Wer ist für den materiellen und immateriellen entstandenen Schaden verantwortlich?


Der Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Grünen und mit Befürwortung von Bürgermeister Walter war:

  1. Die am 21.10.2020 beschlossenen Compliance-Richtlinien aufzuheben und
  2. Die Verwaltung zu beauftragen, die bestehenden Richtlinien unter Beachtung der Hinweise des Verwaltungsgerichtshofs weiter zu bearbeiten und dem Gemeinde- und Ortschaftsrat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.


Die Diskussionen nahmen ihren Lauf und wurden an manchen Stellen erneut emotional. Es stand die Frage im Raum, „warum brauchen wir dies überhaupt, wenn die Gemeinde- und Geschäftsordnung dies regelt?“ Und wenn es weiter bearbeitet wird, werden wieder Rathausmitarbeiter zeitlich gebunden und externe Anwälte müssen bezahlt werden. Weiterer Ärger und Kosten werden bei weiteren Sitzungen zu diesem Thema geradezu produziert. Dies sahen auch die Ortschaftsräte im Kau und (mehrheitlich) in Langnau so.

Stadträtin Sylvia Zwisler in der Sitzung:
„Ich bitte Sie Herr Bürgermeister und die Kollegen, dem Antrag aus Kau und meinem gleichlautenden Antrag jetzt im Gemeinderat zuzustimmen, denn nur so können wir erreichen:

  • unnötigen Bürokratismus
  • unnötig weiter, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zu beschäftigen
  • unnötige weitere teure externe Anwaltskosten zu produzieren
  • und Herr Bürgermeister, wenn Sie das immer wieder betonte gute Miteinander wirklich wollen, dann sollten Sie danach handeln und dieses Thema nicht weiter verfolgen.

Ich stelle folgenden Antrag, wie bereits Alexander Schulz im Ortschaftsrat Kau:

„Die am 21.10.2020 beschlossenen Compliance-Richtlinien werden aufgehoben und weder intern noch extern mit anwaltschaftlicher Beratung weiterverfolgt.“

Nach weiteren Diskussionen und einem Geschäftsordnungsantrag stellte Bürgermeister Walter folgende beiden Anträge:

1. Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.10.2020 beschlossenen „Compliance-Richtlinie“ wird aufgehoben.
Beschluss: mehrheitlich beschlossen, bei 20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.

2. Die „Compliance-Richtlinie“ wird weder intern noch mit anwaltschaftlicher Beratung weiterverfolgt.“

JA-Stimmen (12):
Mit großer Mehrheit der CDU-Fraktion; B. Plassery (SPD); G. und Y. Brugger (FDP) und einem Teil der Freien Wähler.

Nein-Stimmen (9):
Bürgermeister Walter, Bündnis 90/Grüne mit einem Teil der Freien Wähler.
Bei einer Enthaltung, wurde so beschlossen.
Entschuldigt waren: Dr. Albert Dick, Hermann König und Konrad Renz

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