Zielgerade in Sicht, aber mit welchem Ergebnis? (GR-Sitzung vom 14.04.2021).


Es geht dabei um nicht weniger als verbindliche Vorgaben für zukünftige Vorhabenträger bei allen Bauprojekten ab 400 qm Wohnfläche. Seit 2018 spricht Bürgermeister Walter und nahezu alle Gemeinderäte davon, sich für mehr bezahlbaren Wohnraum einsetzen zu wollen, da dies große Probleme für viele Menschen darstellt. Immer mehr umliegende Städte und Gemeinden weisen, einen festen Prozentsatz bei neuen Baugebieten zu günstigeren Preisen für Menschen mit niedrigerem Einkommen aus. Und dies ist nicht nur sozial gerechter, sondern für viele Familien ein wichtiges Argument, sich für Tettnang zu entscheiden.
Zugleich wird das alte Tettnanger Baulandmodell (35 % - 30 % – 35 % - Erklärung in der Matrix am Ende des Berichtes) ohne Ausnahme beschlossen, damit die Stadt überhaupt wieder an eigene Bauplätze zur Vergabe kommt.
Das Ziel einer großen Mehrheit zur Grundsatzentscheidung wurde leider im Gemeinderat nicht erreicht.
Nach mehreren Sitzungsrunden, auch mit anwaltlicher Beratung durch Dr. Spieß und jahrelangen Absichtserklärungen, gab es mehrere unterschiedliche Anträge abzustimmen. Hier wird nur auf die beiden Anträge eingegangen, die von den meisten Gemeinderäten eingereicht wurden:

  1. Den fraktionsübergreifenden „Achter-Antrag“ (Herren Aicher, Brauchle, Dick, Funke, König, Plassery, Rode und Frau Zwisler) und

  2. den FW/FDP-Antrag.

Beide sind in allen Unterpunkten (ab z. B. Baulandmodellanwendung, oder 400 qm Wohnfläche, Mietpreisreduzierung, Mietpreisbindung etc.) gleich, bis auf den „bezahlbaren Wohnraum“. Dieser wichtige Punkt unterscheidet sich gravierend, nämlich
im fraktionsübergreifenden „Achter-Antrag“ wird gefordert, dass vom 35%igen Flächenanteil aus dem Erwerb des TT-Baulandmodells mindestens 50% = 17,5 % für „bezahlbares Wohnen“ fest vorzusehen und zu beschließen sind. Die weiteren 17,5 % zur sozialen Nutzung (Obdachlosenunterkünfte, Kindergärten etc.) vorzusehen sind, die auch außerhalb des Plangebiets getauscht werden können und somit flexibel sind.
Der FW/FDP Antrag sieht im Unterschied vor: dass vom 35%igen Flächenanteil auch mindestens 50% = 17,5 % für eine soziale Nutzung vorzusehen sind. Dies können z. B. entweder> Obdachlosenunterkünfte, oder Seniorenwohnprojekte, oder staatlich geförderter Wohnungsbau sein. Eine Kompensation (Tausch) ist gebietsübergreifend vorgesehen.
(So könnte in einem neuen Baugebiet auch überhaupt kein vergünstigter Wohnraum entstehen).
Einzelne Wortmeldungen:
Bürgermeister Walter sprach eingangs, dass die Grundsatzentscheidung heute abgestimmt würde und Herr Dr. Spieß diesen Beschluss zu einem rechtssicheren Vertrag ausarbeiten würde, der in der nächsten Gemeinderatsitzung beschlossen würde. Da mehrere unterschiedliche Anträge vorliegen, würde immer der weitergehende Antrag zuerst abgestimmt werden.
StRätin Sylvia Zwisler erwähnte, dass sie es bedauere, dass im TA ihrem Antrag auf Abstimmung der einzelnen Unterpunkte der Anträge von der Sitzungsleitung nicht nachgekommen wurde und dies lt. der Geschäftsordnung, § 23, Abs. 2 „auf Wunsch eines Gemeinderates“ künftig erfolgen muss und nicht übergangen werden darf.
„Inhaltlich vertrete ich einen Großteil unserer Bevölkerung, die einen großen Nachholbedarf beim günstigen Wohnraum sieht und wir dadurch zunehmend Nachteile gegenüber den Nachbarstädten haben. Es war ein Fehler Herr Bürgermeister, das alte Baulandmodell (35-30-35) gerade bei den jetzigen großen Baugebieten auszusetzen. Dadurch haben wir keine kommunalen Bauplätze mehr und unsere Infrastruktur weist zunehmend Mängel auf. Wir haben uns fraktionsübergreifend (Grüne, SPD und CDU) mit dem „Achter-Antrag“ kompromissfähig gezeigt, aber leider ist die FW/FDP keinen Millimeter von ihrer ursprünglichen Meinung abgerückt.“
StRat Dr. Albert Dick: „Der 8er-Antrag schlägt Änderungen vor, die eigentlich die FW/FDP schon selber hätten einbringen müssen aufgrund der juristischen Rückmeldungen des Dr. Spieß. Zu den Punkten, die wir ändern wollen wurde bereits im TA deutlich unsere Ablehnung signalisiert und im Nachgang auch frühzeitig versucht auch mit der FW/FDP für einen Kompromiss ins Gespräch zu kommen. Es ist zu bezweifeln, dass es Sinn macht, einen knappen Mehrheitsbeschluss durchzudrücken. Unser Antrag wurde so formuliert, dass er auch für die FW/FDP akzeptabel sein sollte und damit eine wirklich breite Mehrheit finden sollte. Die wesentliche Änderung ist eine echte Priorisierung für bezahlbares Wohnen im Grundsatzbeschluss für jedes neue geschaffene Baurecht. Die Flexibilität des Tauschens bleibt mit dem 8er Vorschlag für die zweiten 50% Anteil der Stadt weiterhin möglich, auch die Verwendung für eine Vergabe von Bauplätzen nach dem sozialen Punktesystem wurde für die zweiten 50% hinzugefügt um den Empfehlungen von Dr. Spieß Rechnung zu tragen.“
StRat Hermann König: „Wir hätten uns als SPD auch mehr gewünscht. Wir werden aber jede Lösung unterstützen, die uns beim bezahlbaren Wohnraum voran bringt, basierend auf dem TT-Baulandmodell. Wir sehen in der Eröffnungsklausel des FW/FDP-Antrages „soziale Nutzung“ eine Hintertür, die womöglich wenig oder keinen günstigen Wohnraum bringt und keine Durchmischung der Wohngebiete, wenn „weggetauscht“ wird.“
StRat Daniel Funke: „Flexibilität sind durch die Ausgestaltung des B-Plans sowie einer notfalls erneuten, späteren Verabschiedung bzw. Überarbeitung des Grundsatzbeschlusses möglich. Die Ergänzungen des 8er-Antrages enthalten wichtige Aspekte.
Zitat: „Ich sehe beim Thema ‚Wohnen und Bauen‘ als die soziale Frage des 21. Jahrhunderts für meine Generation schwarz. Wir müssen Wohnraum endlich wieder als Sozialgut und nicht als reines Wirtschaftsgut verstehen. Und jetzt können wir ewig lange Schuldige in Bund und Land suchen oder wir nehmen jetzt auf kommunaler Ebene das Heft in die Hand und handeln."

StRat Konrad Renz: „Die Stadt hatte über Jahrzehnte eine optimale und rechtlich sichere, verlässliche und vertrauensvolle Baulandpolitik praktiziert mit der Regelung 30-35-30 und der Bedingung, dass alle Grundstücke in städtischer Hand sein müssen, bevor eine Baulandausweisung erfolgt.

Die seit über einem Jahr andauernde Diskussion über eine neue Baulandpolitik ist Spiegelfechterei, das Dreschen leeren Strohs, sie soll einfach eine zuletzt verfehlte Grundstückspolitik vertuschen. Wir haben in absehbarer Zeit überhaupt keine Baugebiete mehr, wo wir den dringend benötigten sozialen Wohnungsbau umsetzen können. Die wichtigsten 5 Gebiete, wie Ackermann oder Hermannstrasse, wurden verspielt und dem Drängen der Spekulanten, Privatinteressenten und Bauträgern nachgegeben und werden uns nur mit Kosten belasten - Gewinne privatisieren und Kosten sozialisieren. Sie, Herr Bürgermeister, tragen hierfür die Verantwortung. Sie reihen sich lückenlos in die Reihe der Montfort'schen Schuldenmacher ein und werden in hoffentlich spätestens 2 Jahren die Stadt mit einem nie dagewesenen Schuldenstand hinterlassen.“

StRtin Sylvia Zwisler: „Nur der fest beschlossene Prozentsatz für „bezahlbaren Wohnraum“ sind eine klare Aussage an alle Beteiligten (Eigentümer, Investoren, Stadt) und wir Gemeinderäte müssen nicht bei jedem neuen Baugebiet (oder einer Wohnfläche ab 400 qm) erneut zeit- und emotionsgeladen debattieren. Der TA-Empfehlungsbeschluss bietet viel Spielraum für ungleiche Verhandlungen und künftige Spekulationen. Herr Bürgermeister Walter, liebe Kollegen, bitte lasst euren vielen Absichtserklärungen nun Taten folgen und stimmt bitte dem weitergehenden sozialen und fraktionsübergreifenden Antrag zu.“

Abstimmungsergebnis des „Achter-Antrages“:
JA-Stimmen (10)
K. Aicher, P. Brauchle, Dr. A. Dick, M. Rode, H. Schöpf (Grüne);
M. Ehrle, D. Funke, S. Zwisler (CDU)
H. König, B. Plassery (SPD)

Nein-Stimmen: (14)
Bürgermeister Bruno Walter,
T. Appenmaier, H. Bär, M. Bentele, Peter Bentele, P. Gaissmaier, K. Welte (FW)
B. Bentele, H. v. Dewitz, Dr. Ch. Grasselli, A. Huchler, J. Wohnhas (CDU)
Gerhard Brugger, Yannik Brugger (FDP)

1 Enthaltung: Konrad Renz (FW)

Antrag der FW/FDP – am Ende der mehrheitliche Grundsatzbeschluss
JA-Stimmen (16)
Nein-Stimmen (7)
Enthaltungen (2)

Details der Anträge mit Unterpunkten, siehe Matrix:
Grün hinterlegt = im Grundsatz beschlossen
Rot hinterlegt = größter Knackpunkt der Diskussionen im Gemeinderat



« Die Nachlese zur Landtagswahl Liebe KITT-Unterstützer »

Jetzt teilen: